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Schutz WLAN Strahlung – Hintergrund

Mobilfunk- und WLAN-Strahlung soll schädlich sein, dies zu vermeiden, ist besser als diese Strahlung abzuschirmen. Dies empfiehlt diagnose:funk, die Umwelt- und Verbraucherorganisation. Konkrete Anregungen für Eltern sind dabei den Corona-bedingten Fernunterricht ihrer Kinder so strahlungsarm wie möglich zu gestalten, also kabelgebundene Geräte zu verwenden. Für Arbeitnehmer die aktuell im Homeoffice tätig sind gelten grundsätzlich die gleichen Empfehlungen zum Schutz.

W-LAN in der Wohnung

Ein aktiver WLAN Router in der Wohnung ist ähnlich wie ein persönlicher Sendemast für gefährliche Strahlungen im Wohnraum. Umso wichtiger ist der Schutz vor dieser Strahlung. Das kabelgebundene LAN, oder Verbindung über Netzwerkkabel, macht es möglich die Strahlung des WLAN zu vermeiden. Dies ist viel effizienter als eine ggf. mögliche Abschirmung dieser Strahlungen. Dazu hat diagnose:funk einen praktischen Handlungsleitfaden veröffentlicht: https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1542
 

WLAN Strahlung

Die wichtigsten Punkte zum Schutz aus dem Handlungsleitfaden zur Reduzierung von WLAN Strahlung / Elektrosmog sind:

  • Für den Internetzugang generell eine kabelgebundene Verbindung nutzen.
  • WLAN bei allen Geräten ganz ausschalten, wenn es nicht genutzt wird.
  • Router nie in der Nähe von Aufenthaltsplätzen, oder Schlafzimmer aufstellen.
  • WLAN nur aktivieren, solange es tatsächlich genutzt wird.
  • WLAN nachts immer abschalten. Teilweise kann dies über die Einstellungen des Routers individuell definiert werden.
  • Drucker und Fernseher über USB, oder Netzwerkkabel anschließen.
  • Den WLAN Router so konfigurieren dass er mit dem notwendigen Minimum an Strahlungsintensität arbeiten kann.
    • für weit vom Router entfernte Geräte ein Netzwerkkabel verwenden
    • alternativ kann über die Steckdose eine LAN Verbindung zu weit entfernten WLAN-Geräten hergestellt werden
    • WLAN Schutz durch Adapter für Steckdose
  • Vermeidung oder Reduzierung von ins WLAN eingebundenen smarten Hausgeräten wie Thermostate von Heizkörpern, Deckenlampen, Alarmanlagen, bzw. Einsatz dieser Geräte ohne drahtlose Verbindung.
  • Mobilfunkgeräte, sofern nicht benötigt, entweder ausschalten, oder in den Flugmodus versetzen.
  • Nutzung analoger Lehrmittel wie z.B. digital übertragene ausgedruckte Arbeitsblätter. Insbesondere für Grundschulen, aber auch Mittelstufen, empfiehlt sich weiterhin die analoge Bereitstellung der Lehrmittel und Aufgabenblätter.
  • Prinzipiell gelten die meisten Punkte zu WLAN auch für Bluetooth Strahlung. Diese findet sich meist bei
    • Funk Tastatur / Maus
    • Kopfhörer / Headset
    • Mikrofon / Webcam
    • Lautsprecher

Wie kann ich mich vor WLAN Strahlung schützen?

Vorteile Reduzierung / Schutz WLAN Strahlung

„Wenn schon Homeoffice / Fernunterricht, dann aber strahlungsarm“, empfiehlt Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk den Eltern und Arbeitnehmern. „Mediziner, Biologen und Neurologen benennen seit Jahren viele eindeutige Hinweise, dass WLAN-Strahlung sowohl gesundheitsschädlich ist als auch das Lernverhalten spürbar beeinträchtigt. Das zeigen auch die praktischen Erfahrungen. Wer sich und seinem Kind in der aktuell schwierigen Lernsituation zuhause etwas Gutes tun will, schaltet das WLAN zum Schutz ab und reduziert die Zeit vor dem Bildschirm an einem kabelgebundenen Rechner auf ein Minimum. Die Kinder brauchen die reale Welt, um etwas über die reale Welt zu lernen.“ Diese Vorgehensweise empfiehlt sich analog für Arbeitnehmer im Homeoffice. Dadurch lässt sich gute Konzentration und hohe Arbeitsqualität dauerhaft erhalten. 

Hintergrund für die Empfehlung von diagnose:funk, beim Lernen zu Hause auf eine kabelgebundene Lösung zu setzen, das WLAN auszuschalten und das Smartphone beiseite zu legen, ist die vorliegende wissenschaftliche Studienlage zu Gesundheitsgefahren und Lernschwierigkeiten. Siehe dazu:

Hilfreiche weitere Informationen

Alle diese Empfehlungen zum Thema Umgang mit Mobilfunk- und WLAN- Strahlung, sowie Bluetooth, gelten zum Schutz grundsätzlich für alle Menschen.

Empfehlung

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